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Endodontie

Endodontie Zuzahlung – „ein Stolperstein“ in der Patientenaufklärung!

Kennen Sie die Aussagen Ihrer Patienten? „Aber bei der Praxis XY in XX kostet die Behandlung nichts!“

ODER SCHLIMMER

„Meine gesetzliche Krankenkasse sagt, dass sie die Wurzelkanalbehandlungen auch an Backenzähnen bezahlt.“

So nun stehen Sie vor einem großen Problem. Ihr Patient hält Sie bereits jetzt für einen Abzocker. Nun dürfen Sie mühevoll aufklären. Ihr Patient kann nicht wissen, dass der Kollege XY aus XX eine klassische Endo-Box mit mehrfach zu nutzenden Handinstrumenten benutzt und die enggestrickten Kassenrichtlinien ignoriert, weil er frei nach dem Motto „wo kein Kläger da kein Richter“ vorgeht.

Der Patient sieht den Aufwand nicht, den Sie betreiben, um eine Wurzelkanalbehandlung auf höchstem Niveau zu liefern. Er wird auch nicht sehen, dass Sie nur Einweginstrumente benutzen oder Mehrweginstrumente, deren Abnutzung im Hygienebereich präzise dokumentiert wird. Auch wenn die Behandlung durch Ihre Standards teurer wird, kann nur so eine qualitätvolle Behandlung angeboten werden, die letzlich vor allem dem Patienten zu Gute kommt.

Es ist wichtig, dass Sie daher stets ihr Qualitätsziel mitteilen. Bieten Sie ihm an, dass er seine Instrumente mitnehmen darf. Verweisen Sie auf ihre Weiterbildung und auf den Aufwand. Aber viel wichtiger: verweisen Sie unbedingt auf die Richtlinien.

Die Richtlinie 9 haben wir hier aufgeführt, Sie finden diese auch auf der Homepage der KZBV:

Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung (Behandlungsrichtlinie) Abschnitt B III Ziffer 9 besagt:

„9. Zähne mit Erkrankungen oder traumatischen Schädigungen der Pulpa sowie Zähne mit nekrotischem Zahnmark können in der Regel durch endodontische Maßnahmen erhalten werden.
Die Wurzelkanalbehandlung von Molaren ist in der Regel angezeigt, wenn
– damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
– eine einseitige Freiendsituation vermieden wird,
– der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.
9.1 Für alle endodontischen Maßnahmen gilt insbesondere:
a) Eine Behandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung ist nur dann angezeigt, wenn die Aufbereitbarkeit und Möglichkeit der Füllung des Wurzelkanals bis bzw. bis nahe an die Wurzelspitze gegeben sind.
b) Medikamentöse Einlagen sind unterstützende Maßnahmen zur Sicherung des Behandlungserfolgs; sie sind grundsätzlich auf drei Sitzungen beschränkt.
c) Es sollen biologisch verträgliche, erprobte, dauerhafte, randständige und röntgenpositive Wurzelfüllmaterialien verwendet werden.
d) Die Wurzelkanalfüllung soll das Kanallumen vollständig ausfüllen.
e) Begleitende Röntgenuntersuchungen (diagnostische Aufnahmen, Messaufnahmen, Kontrollaufnahmen) sind unter Beachtung der Strahlenschutzbestimmungen abrechenbar.
9.2 Eine Vitalamputation (Pulpotomie) ist nur bei Kindern und Jugendlichen angezeigt. Bei Milchzähnen mit Pulpitis oder Nekrose des Pulpengewebes kann eine Pulpektomie und Wurzelkanalbehandlung angezeigt sein.
9.3 Bei einer Nekrose des Pulpengewebes muss die massive bakterielle Infektion des Wurzelkanalsystems beseitigt werden. Nach der Entfernung des infizierten Pulpagewebes sollen die Wurzelkanäle mechanisch-chemisch ausreichend aufbereitet, desinfiziert und bis zur apikalen Konstriktion gefüllt werden.
9.4 Bei pulpentoten Zähnen mit im Röntgenbild diagnostizierter pathologischer Veränderung an der Wurzelspitze ist bei der Prognose kritisch zu überprüfen, ob der Versuch der Erhaltung des Zahnes durch konservierende oder konservierend-chirurgische Behandlung unternommen wird.
Für die Therapie von Zähnen mit Wurzelkanalfüllungen und apikaler Veränderung sind primär chirurgische Maßnahmen angezeigt.
Lediglich bei im Röntgenbild erkennbaren nicht randständigen oder undichten Wurzelkanalfüllungen ist die Revision in der Regel angezeigt, wenn damit
– eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
– eine einseitige Freiendsituation vermieden wird,
– der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.
9.5 Bei kombinierten parodontalen und endodontischen Läsionen ist die Erhaltung der Zähne im Hinblick auf die parodontale und endodontische Prognose kritisch zu prüfen.“ (Quelle: KZBV)

Hilfsmittel wie Broschüren können für Sie als Zahnarzt oder Zahnmedizinische Fachangestellte ein sehr nützliches Tool in der Vermittlung der Zuzahlungsproblematik sein. Klären Sie ihre Patienten auf.

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