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Jo-Jo-Effekt in der Zahnarztpraxis

Jeder kennt den Jo-Jo-Effekt!

Viele Menschen haben diesen bereits mehrfach erlebt!

Sie nehmen glamourös ab!  Wie haben Sie das gemacht? Sie haben sich bewusster ernährt und Sport gemacht. Oder sie sind einem Konzept gefolgt, wie beispielsweise dem allseits bekannten Punktesystem einer bekannten Abnahme-Gesellschaft. Wer Punkte zählt, dokumentiert seine Nahrungsaufnahme schriftlich. Das sieht beispielsweise so aus:

1x Scheibe Brot 3 Punkte

2x Scheiben Schinken 0,5 Punkte

Shit die Pizza kam dazwischen 25 Punkte…

Fakt ist, wenn man sich an Vorgaben hält, erreicht man sein Ziel. Wer die Dokumentation aufgibt und nur noch im Kopf mitzählt, scheitert da alte Gewohnheiten still und heimlich erneut auftauchen.

„Jo-Jo“ ist ganz schön scheiße! (Verzeihung)

Was hat „Jo-Jo“ mit der Zahnarztpraxis zu tun? – Nichts? – Eigentlich eine ganze Menge.

Haben sie sich mit der Behandlungsdokumentation schon mal intensiv beschäftigt? Behandlungsdokumentation ist ja sowas von lästig, kostet Zeit und Geld! Die ZFA wird schon fleißig mitschreiben.

Sie haben in allen Punkten recht, die zahnärztliche Behandlungsdokumentation ist mühselig, kostet schrecklich viel Zeit und somit Geld. Die zahnmedizinische Fachangestellte schreibt schon einiges mit, aber signifikante Worte „puh das war jetzt aber eine große Füllung“ oder „diese Füllung war aber kompliziert zu legen“ oder „wir hatten mit Ihrem Speichel zu kämpfen“ wird oft nicht dokumentiert. Dabei sind es genau diese Kleinigkeiten von großer Bedeutung für Ihre ZMV, Ihren externen Abrechnungsdienstleister oder für die Factoring Gesellschaft welche Ihnen den besonderen Service bietet sich mit der PKV des Patienten auseinandersetzen.

Wie so oft haben Sie mehrere Möglichkeiten.

Sie berechnen bei gesetzlich versicherten Patienten nur Bema Leistungen und bei PKV Patienten rechnen Sie am besten nur zum 2,3 -fachen Satz ab. Die Gefahr, dass sich eine PKV beschwert ist doch bei dem Abrechnungssatz deutlich geringer. Und wenn doch mal was kommt erlass ich den Betrag. Fazit Ihre Nerven werden vielleicht geschont, aber das Studium, die Praxiseinrichtung es durfte ja nicht nur die günstigste Ausstattung sein und das zahnmedizinische Personal können sie so nur bedingt finanzieren.

Ertragreicher ist diese Variante, sie lernen sinnvoll zu dokumentieren. Vielleicht nutzen Sie ein Praxiscoaching um ihre ZFAs fit zu machen. Abrechnung beginnt im Zimmer! Sie beginnt jedoch nicht damit das die Behandlungsassistenz zwischen F2 und GOZ 2080 differenzieren kann, sondern sie beginnt mit signifikanten Worten wie schwierig oder mit Mengenangaben.

Eine Behandlungsdokumentation könnte beispielsweise so aussehen.

24 wurde eingespritzt bucc. & pal. 2 Amp. UDS, 23,26 wurde mittels Matrizen geschützt, mod Mehrschichttechnikfüllung in Mehrfarbentechnik, übermäßige Papillen Blutung mit mehreren H2O2 Pellets gestillt, hierdurch entstand ein Zeitaufwand.

Die ZMV würde vermutlich wie folgt abrechnen:

24           0090 (I) Faktor 3,5 mehrfache Einstiche…

24           2 Amp. UDS Material 1,80€

24           2030 (bmf) Faktor 3,5 mehrfache Maßnahmen zum Schutz der benachbarten Zahnstrukturen bei Präp.

24           2030 (bmf) Fator 3,5 mehrfache Blutungsstillung …..

24           2100 (F3) Faktor 3,5 dentinadhäsive Mehrschichttechnikfüllung. Vielfache Schichtung und Zwischenhärtung notwendig.

(präzise Begründungen finden Sie in Begründungsmanager-Programmen oder Listen, Beispiel dient nur der Veranschaulichung)

Wenn natürlich der Behandlungseintrag so aussieht:

24 F3 I, bmf mod

Hier wird die ZMV auch nur die notierten Leistungen abrechnen.

Eine schlüssige und vollständige Dokumentation ist Honorar fördernd und spart gleichzeitig Kosten. Z.B. die präzise Angabe von Injektionsampullen bei PKV Patienten ist von Bedeutung. Es ist schon ein Unterschied ob Sie 5 Ampullen verbraucht haben oder nur 2. Sie würden der PKV 3 Ampullen einfach schenken obwohl diese berechenbar sind.

Aber die Dokumentation ist nicht nur für die Leistungserfassung von Bedeutung. Sondern auch in der Argumentation gegenüber dem Patienten ist diese wichtig. Wenn z.B. im Behandlungsblatt im Rahmen der letzten 01 dokumentiert wurde, dass an Zahn 25 ist eine Krone erforderlich ist, haben Sie in der Regel den Patienten bereits informiert. Ihre Gesprächseinleitung könnte wie folgt sein: „Herr XY erinnern sie sich noch, wir hatten über eine Krone links oben gesprochen, sie haben die Möglichkeit eine silberfarbene mit Keramikblättchen zu bekommen. Innen wird diese langfristig dunkel oder eine ästhetisch hochwertige rein keramische Krone …“

Mit der richtigen Dokumentation fällt ihnen die Kommunikation leichter. Die ZMV wird gleich den richtigen Plan schreiben, der Patient erhält strukturiertere Informationen und die ZFA könnte die Behandlung bereits im Vorfeld besser vorbereiten.

Nach dem sie die Vorteile kennenlernen konnten.  Was hat das nun alles mit dem ungeliebten Jo-Jo-Effekt zu tun?

Ganz einfach, die Dokumentation bleibt mühselig. Oft lässt man diese umfangreiche Dokumentation wieder „schleifen“. Die Folgen sind unter anderem Ausfall zusätzlicher Honorare, die Leistung wurden erbracht, jedoch der ZMV nicht übermittelt haben.

Im Praxiscoaching wird man Ihnen Strategien und Tools vermitteln um dauerhaft erfolgreich zu sein.

Um es in den Worten der Punktezähler zu formulieren, „nichts schmeckt so gut, wie abnehmen sich anfühlt!“

Bedeutet in der Zahnarztpraxis: „Erfolg ist dokumentierbar!“

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