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PRAXISMANAGEMENT – Chairside-Leistungen erkennen und sicher abrechnen

169,00€ zzgl. MwSt.

201,11€ inkl. MwSt.


  • Datum: 24.06.2026
  • Beginn: 14:00
  • Ende: 18:00
  • Fortbildungspunkte: 5
  • Veranstalter: PAVEAS Academy
  • Ort: 41066 Mönchengladbach
  • Land: Deutschland
  • Bundesland: Nordrhein-Westfalen

Das GOZ Honorar deckt nicht immer den Stundensatz der Praxis. Anstelle einer Vereinbarung über die Vergütungshöhe zu treffen, sollte die Möglichkeit der Abrechnung zahntechnischer Leistungen in Betracht gezogen werden. Auch Erstattung ist oft aussichtsreicher.

Inhalte:

  • Was sind Chairside-Leistungen?
  • Welche Leistungsverzeichnisse werden zur Abrechnung herangezogen?
  • Wie werden Chairside-Leistungen kalkuliert?
  • Muss Umsatzsteuer ausgewiesen werden und wenn ja, in welcher Höhe?
  • Neben welchen BEMA- und GOZ-Leistungen dürfen Chairside-Leistungen berechnet werden?
  • ausgewählte Abrechnungsbeispiele

Fast täglich werden in vielen zahnärztlichen Fachpraxen kleinere zahntechnische Maßnahmen direkt am Behandlungsstuhl erbracht. Erfahrungen zeigen, dass diese jedoch nicht immer dokumentiert und demzufolge auch nicht berechnet werden. Erfahren Sie, was Chairside-Leistungen von zahnärztlichen Leistungen unterscheidet, welche Chairside-Leistungen neben welchen Gebührennummern abrechenbar sind, wie Sie Chairside-Leistungen kalkulieren und was es in Bezug zu Umsatzsteuerausweis, Regelung für Kleinunternehmer:innen, Vorsteuerabzug und Materialberechnung zu beachten gilt.


Termin
24.06.2026
14:00  - 18:00
Anbieter / Ansprechpartner

PAVEAS DENTAL GmbH & Co. KG
Frau Susanne Ober
Engelblecker Str. 144a
41066 Mönchengladbach
Telefon: 02161 8396560